Startchancen-Schulen
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FÖRDERUNG ÜBER SÄULE I – SCHRITT FÜR SCHRITT

Das Startchancen-Programm wird von den Ländern umgesetzt, deshalb hat jedes Land eine eigene Richtlinie. Die Grundlogik ist aber überall ähnlich.

FÖRDERUNG ÜBER SÄULE I – SCHRITT FÜR SCHRITT
Kurze Antwort

Säule I fördert Investitionen in eine zeitgemäße Lernumgebung an Startchancen-Schulen. Der Schulträger stellt den Antrag, meist bei einer Landesförderbank oder Landesbehörde, und trägt einen Eigenanteil. Die Schule liefert die pädagogische Begründung. Fördersätze, Bagatellgrenzen und Fristen unterscheiden sich je Land – laut Richtlinien z. B. bis zu 70 % in Sachsen und Baden-Württemberg, bis zu 80 % in Sachsen-Anhalt.

Wer macht was

  • Schule: beschreibt Bedarf und pädagogischen Nutzen (Kurzkonzept), bindet die Schulkonferenz ein
  • Schulträger: plant, holt Angebote ein, beantragt die Förderung, trägt den Eigenanteil, beschafft
  • Landesstelle / Förderbank: prüft und bewilligt, zahlt den Zuschuss aus
  • Lieferant (wir): Unterlagen, Normnachweise, verbindliches Angebot, Lieferung und Montage

Typische Unterlagen

  • Pädagogisches Kurzkonzept
  • Kostenschätzung bzw. Angebot
  • Lageplan / Beschreibung des Außengeländes
  • Normnachweis (DIN EN 16630)
  • Finanzierungsplan inkl. Eigenanteil

Typische Ausschlüsse

  • Reine Instandhaltung oder Werterhalt ohne pädagogischen Mehrwert
  • Doppelförderung aus anderen Bundes-, EU- oder Landesprogrammen (Regeln je Land)
  • Maßnahmen unterhalb der Bagatellgrenze des Landes (z. B. 35.000 € Zuwendung in Sachsen, 14.286 € in Baden-Württemberg)
  • Laufende Betriebskosten

Tipp: Maßnahmen bündeln

Wo ein Land eine hohe Bagatellgrenze hat, ist eine einzelne Station allein möglicherweise zu klein. Sie kann dann Teil einer umfassenderen Schulhofmaßnahme sein – etwa zusammen mit Verschattung, Sitzgelegenheiten, Begrünung oder barrierearmen Wegen.

Alle 16 Bundesländer im Überblick

LandFördersatz (laut Richtlinie)Offizielle Informationen
Baden-Württembergbis zu 70 % · L-BankÖffnen
Bayernbis zu 70 % (finanzschwache Träger bis zu 90 %)Öffnen
Berlinförderfähige Kosten vollständig (max. 70 % Bund, mind. 30 % Land) · SenBJFÖffnen
Brandenburg–Öffnen
Bremen–Beim Kultusministerium des Landes erfragen
Hamburg–Beim Kultusministerium des Landes erfragen
Hessen–Beim Kultusministerium des Landes erfragen
Mecklenburg-Vorpommern–Beim Kultusministerium des Landes erfragen
Niedersachsenbis zu 70 % · RLSB LüneburgÖffnen
Nordrhein-Westfalen–Beim Kultusministerium des Landes erfragen
Rheinland-Pfalz–Öffnen
Saarland–Beim Kultusministerium des Landes erfragen
Sachsenbis zu 70 % · SABÖffnen
Sachsen-Anhaltbis zu 80 % · Investitionsbank Sachsen-AnhaltÖffnen
Schleswig-Holstein–Beim Kultusministerium des Landes erfragen
Thüringen–Beim Kultusministerium des Landes erfragen

Stand: Oktober 2026. Angaben auf Basis der verlinkten offiziellen Quellen. Fördersätze und Fristen können sich ändern – maßgeblich ist stets die jeweilige Landesrichtlinie. Wir versprechen keine Förderung.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Fördersatz?

Das hängt vom Land ab. Laut Richtlinien: bis zu 70 % in Sachsen und Baden-Württemberg, bis zu 70 % in Bayern (finanzschwache Träger bis zu 90 %), bis zu 80 % in Sachsen-Anhalt. Bitte immer die aktuelle offizielle Quelle prüfen.

Kann die Schule selbst den Antrag stellen?

Nein, Anträge in Säule I stellt der Schulträger.

Gibt es Fristen?

Die Fristen legt jedes Land fest. In Sachsen etwa war das Kurzkonzept bis 31.12.2026 beim LaSuB und der Antrag bis 30.06.2027 bei der SAB einzureichen.

Quellen

Stand: Oktober 2026

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