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STARTCHANCEN SÄULE I IN NIEDERSACHSEN

Diese Seite fasst die wichtigsten Eckpunkte für Niedersachsen aus offiziellen Landesquellen zusammen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Richtlinie – bitte prüfen Sie die verlinkten Quellen vor der Antragstellung.

STARTCHANCEN SÄULE I IN NIEDERSACHSEN
Kurze Antwort

In Niedersachsen beantragt der Schulträger Säule-I-Mittel je Schule und Maßnahme beim RLSB Lüneburg. Laut Richtlinie (Nds. MBl. 2025 Nr. 139) beträgt der Fördersatz bis zu 70 %; die Gestaltung des Außenbereichs mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten ist ausdrücklich genannt. Die Zuwendung muss mindestens 10.000 € betragen, der erste Antragszeitraum läuft bis 31.07.2031.

Eckpunkte in Niedersachsen

  • Bewilligungsbehörde ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg; Anträge stellt der Schulträger je Schule und je Maßnahme (Nr. 7.2, 7.3 der Richtlinie).
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung; der Fördersatz beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Nr. 5.2).
  • Ausdrücklich genannt: Gestaltung des Außenbereichs mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten sowie Erholungs- und Rückzugsbereichen; ebenso Bewegungsräume, Sportmöglichkeiten und niedrigschwellige bewegungsförderliche Einrichtung (Nr. 2.1.1, 2.1.2).
  • Höchstbeträge je Schule und je Schulträger stehen in der Anlage zur Richtlinie; sie setzen sich aus einem Sockelbetrag pro Schule und einem Betrag pro Schülerin bzw. Schüler zusammen (Nr. 5.4).
  • Die beantragte Zuwendung muss mindestens 10.000 € betragen (Nr. 5.10).
  • Erster Antragszeitraum bis 31.07.2031; Maßnahmen müssen bis 31.07.2034 abgeschlossen sein (Nr. 7.3, 5.1).

Was das für einen Bewegungsort bedeutet

Eine BARbara-Station kann Teil einer Säule-I-Maßnahme zur Gestaltung des Außenbereichs sein, wenn die Schule den pädagogischen Mehrwert schlüssig darlegt. Unsere Kurzkonzept-Vorlage hilft dabei. Liegt die Station unter einer Bagatellgrenze, lässt sie sich mit weiteren Schulhofmaßnahmen bündeln.

Nächste Schritte

  • Kurzkonzept-Vorlage herunterladen und anpassen
  • Mit dem Schulträger Budget und Fristen klären
  • Standortcheck und verbindliches Angebot bei uns anfragen

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Häufige Fragen

Wer ist in Niedersachsen zuständig?

Bewilligungsbehörde ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg; Anträge stellt der Schulträger je Schule und je Maßnahme (Nr. 7.2, 7.3 der Richtlinie).

Ist ein Calisthenics-Park in Niedersachsen förderfähig?

Das entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Maßgeblich sind der pädagogische Mehrwert und die Vorgaben der Landesrichtlinie. Wir versprechen keine Förderung, unterstützen aber mit Unterlagen und Angebot.

Ein Projekt an Ihrer Schule geplant?

Erzählen Sie uns im Park-Finder von Ihrer Schule oder melden Sie sich direkt – wir liefern Unterlagen und ein verbindliches Angebot für den Antrag.