In Berlin beantragt der Schulträger Säule-I-Mittel bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, auf Grundlage des Schulvertrags. Die Förderkriterien nennen die Gestaltung des Außenbereichs mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten ausdrücklich; förderfähige Kosten werden nach Genehmigung vollständig aus Bundes- (max. 70 %) und Landesmitteln (mind. 30 %) getragen. Die Mindestfördersumme je Maßnahme beträgt 10.000 €.
Eckpunkte in Berlin
- Den Antrag stellt der zuständige Schulträger (bezirkliche Schulträger bzw. die Senatsverwaltung für zentral verwaltete und berufliche Schulen) bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie; Grundlage ist der Schulvertrag zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Schulträger.
- Förderfähige Kosten werden nach Genehmigung vollständig aus dem Investitionsprogramm getragen – finanziert aus höchstens 70 % Bundes- und mindestens 30 % Landesmitteln (Förderkriterien, Kap. 6).
- Ausdrücklich genannt: Gestaltung des Außenbereichs mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten sowie Erholungs- und Rückzugsbereichen; ebenso niedrigschwellige bewegungsförderliche Einrichtung.
- Die Mindestfördersumme je Einzelmaßnahme beträgt 10.000 €; je Startchancen-Schule soll mindestens eine Maßnahme beantragt und durchgeführt werden.
- Laut Senatsverwaltung stehen Berlin für Säule I insgesamt 188.406.600,04 € über zehn Jahre zur Verfügung; Maßnahmen müssen bis 31.07.2034 abgeschlossen sein.
- Laut FAQ nehmen in Berlin insgesamt 180 Schulen am Startchancen-Programm teil (62 seit 1. August 2024, weitere 118 ab Schuljahr 2025/26).
Was das für einen Bewegungsort bedeutet
Eine BARbara-Station kann Teil einer Säule-I-Maßnahme zur Gestaltung des Außenbereichs sein, wenn die Schule den pädagogischen Mehrwert schlüssig darlegt. Unsere Kurzkonzept-Vorlage hilft dabei. Liegt die Station unter einer Bagatellgrenze, lässt sie sich mit weiteren Schulhofmaßnahmen bündeln.
Nächste Schritte
- Kurzkonzept-Vorlage herunterladen und anpassen
- Mit dem Schulträger Budget und Fristen klären
- Standortcheck und verbindliches Angebot bei uns anfragen
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Häufige Fragen
Wer ist in Berlin zuständig?
Den Antrag stellt der zuständige Schulträger (bezirkliche Schulträger bzw. die Senatsverwaltung für zentral verwaltete und berufliche Schulen) bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie; Grundlage ist der Schulvertrag zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Schulträger.
Ist ein Calisthenics-Park in Berlin förderfähig?
Das entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Maßgeblich sind der pädagogische Mehrwert und die Vorgaben der Landesrichtlinie. Wir versprechen keine Förderung, unterstützen aber mit Unterlagen und Angebot.
