Startchancen-Schulen
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STARTCHANCEN SÄULE I IN BAYERN

Diese Seite fasst die wichtigsten Eckpunkte für Bayern aus offiziellen Landesquellen zusammen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Richtlinie – bitte prüfen Sie die verlinkten Quellen vor der Antragstellung.

STARTCHANCEN SÄULE I IN BAYERN
Kurze Antwort

In Bayern nennt die Richtlinie SC-I-R ausdrücklich Außenbereiche mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten als förderfähig. Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für besonders finanzschwache Schulträger bis zu 90 %. Jede Startchancen-Schule soll mindestens eine Maßnahme umsetzen.

Eckpunkte in Bayern

  • Grundlage ist die Richtlinie über Zuwendungen im Investitionsprogramm Startchancen (SC-I-R, BayMBl. 2025 Nr. 520, geändert 2026); Antragsteller ist der Schulträger.
  • Zuschuss als Projektförderung von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für besonders finanzschwache Träger bis zu 90 %.
  • Ausdrücklich förderfähig: Außenbereiche mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten sowie Erholungs- und Rückzugsbereiche; ebenso niedrigschwellige, bewegungsfördernde Ausstattung.
  • Relevant ist u. a. die Kostengruppe 500 (Außenanlagen und Freiflächen) nach DIN 276.
  • Jede Startchancen-Schule soll mindestens eine Maßnahme beantragen und umsetzen.

Was das für einen Bewegungsort bedeutet

Eine BARbara-Station kann Teil einer Säule-I-Maßnahme zur Gestaltung des Außenbereichs sein, wenn die Schule den pädagogischen Mehrwert schlüssig darlegt. Unsere Kurzkonzept-Vorlage hilft dabei. Liegt die Station unter einer Bagatellgrenze, lässt sie sich mit weiteren Schulhofmaßnahmen bündeln.

Nächste Schritte

  • Kurzkonzept-Vorlage herunterladen und anpassen
  • Mit dem Schulträger Budget und Fristen klären
  • Standortcheck und verbindliches Angebot bei uns anfragen

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Häufige Fragen

Wer ist in Bayern zuständig?

Grundlage ist die Richtlinie über Zuwendungen im Investitionsprogramm Startchancen (SC-I-R, BayMBl. 2025 Nr. 520, geändert 2026); Antragsteller ist der Schulträger.

Ist ein Calisthenics-Park in Bayern förderfähig?

Das entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Maßgeblich sind der pädagogische Mehrwert und die Vorgaben der Landesrichtlinie. Wir versprechen keine Förderung, unterstützen aber mit Unterlagen und Angebot.

Ein Projekt an Ihrer Schule geplant?

Erzählen Sie uns im Park-Finder von Ihrer Schule oder melden Sie sich direkt – wir liefern Unterlagen und ein verbindliches Angebot für den Antrag.