In Baden-Württemberg beantragt der Schulträger Säule-I-Mittel über die L-Bank. Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen an Schulgebäuden und -geländen sowie Ausstattung; die Bagatellgrenze liegt bei 14.286 €.
Eckpunkte in Baden-Württemberg
- Anträge stellt der Schulträger über die L-Bank; Grundlage ist die VwV Investitionsprogramm Startchancen – Säule I.
- Anteilsfinanzierung von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; der Schulträger trägt mindestens 30 %.
- Förderfähig sind u. a. Bau-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulgebäuden und -geländen sowie Ausstattung.
- Bagatellgrenze: 14.286 € (inkl. MwSt.) – eine BARbara-Station liegt je nach Variante darüber.
- Ausgeschlossen sind reine Instandhaltung, Verwaltungs- und laufende Betriebskosten.
Was das für einen Bewegungsort bedeutet
Eine BARbara-Station kann Teil einer Säule-I-Maßnahme zur Gestaltung des Außenbereichs sein, wenn die Schule den pädagogischen Mehrwert schlüssig darlegt. Unsere Kurzkonzept-Vorlage hilft dabei. Liegt die Station unter einer Bagatellgrenze, lässt sie sich mit weiteren Schulhofmaßnahmen bündeln.
Nächste Schritte
- Kurzkonzept-Vorlage herunterladen und anpassen
- Mit dem Schulträger Budget und Fristen klären
- Standortcheck und verbindliches Angebot bei uns anfragen
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Häufige Fragen
Wer ist in Baden-Württemberg zuständig?
Anträge stellt der Schulträger über die L-Bank; Grundlage ist die VwV Investitionsprogramm Startchancen – Säule I.
Ist ein Calisthenics-Park in Baden-Württemberg förderfähig?
Das entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Maßgeblich sind der pädagogische Mehrwert und die Vorgaben der Landesrichtlinie. Wir versprechen keine Förderung, unterstützen aber mit Unterlagen und Angebot.
Quellen
- Kultusministerium BW – Säule I Investitionsprogramm
- L-Bank – Startchancen
- BMBFSFJ – Startchancen-Programm
Stand: Oktober 2026
