In Sachsen-Anhalt beantragt der Schulträger Säule-I-Mittel bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Laut Richtlinie gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben; je Schule ist ein Basismodul verpflichtend, bis zu drei Erweiterungsmodule sind möglich.
Eckpunkte in Sachsen-Anhalt
- Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt; Antragsteller ist der Schulträger.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben (laut Richtlinie).
- Je Startchancen-Schule ist verpflichtend ein Basismodul zu beantragen; zusätzlich sind bis zu drei Erweiterungsmodule möglich.
- Maximale Fördersummen je Schulträger sind in einer Anlage zur Richtlinie festgelegt.
- Startchancen-Schulen nehmen verpflichtend an allen drei Säulen teil.
Was das für einen Bewegungsort bedeutet
Eine BARbara-Station kann Teil einer Säule-I-Maßnahme zur Gestaltung des Außenbereichs sein, wenn die Schule den pädagogischen Mehrwert schlüssig darlegt. Unsere Kurzkonzept-Vorlage hilft dabei. Liegt die Station unter einer Bagatellgrenze, lässt sie sich mit weiteren Schulhofmaßnahmen bündeln.
Nächste Schritte
- Kurzkonzept-Vorlage herunterladen und anpassen
- Mit dem Schulträger Budget und Fristen klären
- Standortcheck und verbindliches Angebot bei uns anfragen
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Häufige Fragen
Wer ist in Sachsen-Anhalt zuständig?
Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt; Antragsteller ist der Schulträger.
Ist ein Calisthenics-Park in Sachsen-Anhalt förderfähig?
Das entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Maßgeblich sind der pädagogische Mehrwert und die Vorgaben der Landesrichtlinie. Wir versprechen keine Förderung, unterstützen aber mit Unterlagen und Angebot.
