In Rheinland-Pfalz nennt das Investitionsprogramm Schulbau (Säule I) ausdrücklich die Gestaltung des Schulgeländes mit Sport- und Bewegungsmöglichkeiten sowie niedrigschwellige, bewegungsfördernde Ausstattung als förderfähig. Die Schule stimmt das Vorhaben mit dem Schulträger ab.
Eckpunkte in Rheinland-Pfalz
- Die Schule stimmt Säule-I-Vorhaben mit ihrem Schulträger ab, der für das Investitionsprogramm zuständig ist.
- Ausdrücklich genannt: Gestaltung des Schulgeländes mit Sport- und Bewegungsmöglichkeiten sowie Erholungs- und Rückzugsbereichen.
- Ebenso förderfähig: niedrigschwellige, bewegungsfördernde Ausstattung und Gestaltungselemente.
- Ziel ist eine höhere Aufenthaltsqualität und eine Lernumgebung, die Motivation und Kompetenzentwicklung fördert.
- Reine Instandhaltung ohne pädagogischen Mehrwert ist nicht förderfähig.
Was das für einen Bewegungsort bedeutet
Eine BARbara-Station kann Teil einer Säule-I-Maßnahme zur Gestaltung des Außenbereichs sein, wenn die Schule den pädagogischen Mehrwert schlüssig darlegt. Unsere Kurzkonzept-Vorlage hilft dabei. Liegt die Station unter einer Bagatellgrenze, lässt sie sich mit weiteren Schulhofmaßnahmen bündeln.
Nächste Schritte
- Kurzkonzept-Vorlage herunterladen und anpassen
- Mit dem Schulträger Budget und Fristen klären
- Standortcheck und verbindliches Angebot bei uns anfragen
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Häufige Fragen
Wer ist in Rheinland-Pfalz zuständig?
Die Schule stimmt Säule-I-Vorhaben mit ihrem Schulträger ab, der für das Investitionsprogramm zuständig ist.
Ist ein Calisthenics-Park in Rheinland-Pfalz förderfähig?
Das entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Maßgeblich sind der pädagogische Mehrwert und die Vorgaben der Landesrichtlinie. Wir versprechen keine Förderung, unterstützen aber mit Unterlagen und Angebot.
