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STARTCHANCEN SÄULE I IN SACHSEN

Diese Seite fasst die wichtigsten Eckpunkte für Sachsen aus offiziellen Landesquellen zusammen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Richtlinie – bitte prüfen Sie die verlinkten Quellen vor der Antragstellung.

STARTCHANCEN SÄULE I IN SACHSEN
Kurze Antwort

In Sachsen fördert die RL StartInvest u. a. die Gestaltung von Außenbereichen mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten mit bis zu 70 %. Je Maßnahme ist ein pädagogisches Kurzkonzept beim LaSuB einzureichen (bis 31.12.2026), der Antrag geht bis 30.06.2027 an die SAB. Die Bagatellgrenze liegt bei 35.000 € Zuwendung.

Eckpunkte in Sachsen

  • Anträge stellt der Schulträger elektronisch bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB); die schulfachliche Vorprüfung erfolgt durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB).
  • Anteilsfinanzierung als Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Ausdrücklich genannt: Gestaltung von Außenbereichen mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten sowie Erholungszonen.
  • Für jede Maßnahme ist ein schlüssiges pädagogisches Kurzkonzept nötig (Einreichung beim LaSuB bis 31.12.2026); Antrag bei der SAB bis 30.06.2027.
  • Bagatellgrenze: beantragte Zuwendungen unter 35.000 € werden nicht gefördert – eine einzelne Station sollte daher Teil einer größeren Maßnahme sein.
  • Mittel werden als StartInvest-Budgets auf die Schulträger verteilt.

Was das für einen Bewegungsort bedeutet

Eine BARbara-Station kann Teil einer Säule-I-Maßnahme zur Gestaltung des Außenbereichs sein, wenn die Schule den pädagogischen Mehrwert schlüssig darlegt. Unsere Kurzkonzept-Vorlage hilft dabei. Liegt die Station unter einer Bagatellgrenze, lässt sie sich mit weiteren Schulhofmaßnahmen bündeln.

Nächste Schritte

  • Kurzkonzept-Vorlage herunterladen und anpassen
  • Mit dem Schulträger Budget und Fristen klären
  • Standortcheck und verbindliches Angebot bei uns anfragen

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Häufige Fragen

Wer ist in Sachsen zuständig?

Anträge stellt der Schulträger elektronisch bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB); die schulfachliche Vorprüfung erfolgt durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB).

Ist ein Calisthenics-Park in Sachsen förderfähig?

Das entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Maßgeblich sind der pädagogische Mehrwert und die Vorgaben der Landesrichtlinie. Wir versprechen keine Förderung, unterstützen aber mit Unterlagen und Angebot.

Ein Projekt an Ihrer Schule geplant?

Erzählen Sie uns im Park-Finder von Ihrer Schule oder melden Sie sich direkt – wir liefern Unterlagen und ein verbindliches Angebot für den Antrag.