Säule I des Startchancen-Programms fördert eine moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernumgebung mit hoher Aufenthaltsqualität. Mehrere Landesrichtlinien nennen ausdrücklich Außenbereiche mit Bewegungs-, Sport- und Erholungszonen – der Schulhof ist damit Teil der Lernumgebung, kein Beiwerk.
Was die Richtlinien betonen
Die bayerische Richtlinie spricht beispielsweise von Schulen als Lebensorten mit einer geeigneten Rhythmisierung von Lern-, Spiel- und Ruhephasen und nennt Außenbereiche mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten sowie Erholungs- und Rückzugsbereiche als förderfähig. Sachsen und Rheinland-Pfalz führen vergleichbare Maßnahmen auf.
Bausteine eines Schulhofs als Lebensort
- Zonen für Bewegung und Sport
- Ruhebereiche für Erholung und Rückzug
- Schatten und klimagerechte Gestaltung
- Barrierearme Wege und inklusive Angebote
- Flächen, die sich zum Quartier öffnen lassen
Wo eine Bewegungsstation hineinpasst
Eine kompakte Calisthenics-Station mit rund 15 m² plus Sicherheitsbereich lässt sich in ein Gesamtkonzept für den Schulhof einbinden – als aktive Zone neben Ruhe- und Grünbereichen.
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Häufige Fragen
Ist Schulhofgestaltung in Säule I förderfähig?
Mehrere Landesrichtlinien nennen Außenbereiche mit Bewegungs- und Sportmöglichkeiten ausdrücklich. Entscheidend ist der pädagogische Mehrwert; reine Instandhaltung ist nicht förderfähig.
Wie viel Platz braucht BARbara?
Rund 15 m² für die Station selbst, zuzüglich des normgerechten Sicherheitsbereichs.
Kann das Quartier die Station nach Schulschluss nutzen?
Technisch ja – BARbara ist für die öffentliche Nutzung ausgelegt. Ob der Hof geöffnet wird, entscheiden Schule und Schulträger.
